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Nazis, verübten Selbstmord; sie starben am 25. und 26. April 1945 nach der Einnahme von Gift.° Möglicherweise hatte dies auch mit der Tat ihres Sohnes am 21. April 1945 zu tun. Krainer wurde 1949 wegen vollbrachten gemeinen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. 1951 wurde er wegen Depressionen aus der Haft entlassen, im Februar 1952 nahm er sich das Leben. Kreisleiter Ludwig Uhl wurde wegen bestellten Mordes, Hochverrats und „Arisierung“ zu 20 Jahren schweren Kerkers verurteilt.” Er kam nach achteinhalbjähriger Haft im Rahmen der Weihnachtsamnestie von 1953 frei. Die 12 Jahre schweren Kerkers, zu denen er 1956 in einem Wiederaufnahmeverfahren verurteilt worden war, musste er nicht antreten, die Strafe fiel unter das sogenannte NS-Amnestiegesetz von März 1957. Eines der Mordopfer, Paul Forer, war ein Bruder der Großmutter der Verfasserin dieses Beitrags, deren Geschichte sie in Rabenmutterland (2016) erzählt. Paul und sein Zwillingsbruder Hans wurden 1899 geboren. Während Hans nach der sog. Südtirol-Option in Italien blieb, wanderte Paul als arbeitsloser Knecht und von den Südtiroler Nazis als „Asozialer“ bezeichnet, im Jahr 1940 ins Deutsche Reich aus. Die Mordopfer Andreas Resch, geb. 28.5.1869 in Tiers Christian Knolleisen, geb. 15.7.1885 in Tiers Alois Platzer, geb. 18.9.1872 in Tschars und Gattin Katharina Platzer, geb. 18.3.1866 in Tschars Paul Forer, geb. 26.6. 1899 in Ona [sic! Richtig: Onach] Eine unbekannte 21-jährige Frau Anmerkungen 1 Stefan Lechner: Die Absiedlung der Schwachen in das „Dritte Reich“. Alte, kranke, pflegebedürftige und behinderte Südtiroler 1939-1945. Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs Provinz Bozen, Bd. 40. Innsbruck 2016, 460. 2 Vgl.: WStLA, 2.3.4 Landesgericht für Strafsachen: Al 1-Vr-Strafakten, 18511950 (1920-1937-LGSt I und LGSt. II), 1953-1961 20a Vr 5494/56, Mappe Volksgericht Wien, Strafsache gegen Dr. Hans Krainer, Dr. Walter Ernst, Ludwig Uhl Bd. I und II. 3 Lechner, wie Anm. 1, 461. 4 Christian Rabl: Qualvolles Sterben in Hohenberg. In: Mein Bezirk, 22.2.2016. https://www.meinbezirk.at/lilienfeld/lokales/qualvolles-sterben-in-hohenbergd1642756.html 5 Ausführlich zu den Volksgerichten vgl.: Heimo Halbrainer, Claudia KuretsidisHaider (Hg.): Kriegsverbrechen, NS-Gewaltverbrechen und die europäische Strafjustiz von Nürnberg bis Den Haag. Graz 2007, 221-235. 6 Der Vater von Dr. Hans Krainer war Bürgermeister von Lilienfeld, Kreisärzteführer und Leiter des Kreisamts für Volksgesundheit der Kreisleitung Lilienfeld der NSDAB siehe: Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs, Wien 10. Juni 1950. In: WStLA, 2.3.4 Landesgericht für Strafsachen, wie Anm. 2, Bd. II. 7 Martin Achrainer, Peter Ebner: „Esgibt kein unwertes Leben“. Die Strafverfolgung der „Euthanasie“-Verbrechen. In: Thomas Albrich, Winfried R. Garscha, E Polaschek (Hg.): Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Fall Österreich. Innsbruck, Wien, Bozen 2006, 7 1ff. Siehe auch: Hellmut Butterweck: Verurteilt und Begnadigt. Österreich und seine NS-Straftäter. Wien 2003, 252. 8 Claudia Kuretsidis-Haider: „Persönliche Schuld ist faktisch keine vorhanden.“ Innenminister Oskar Helmer und die Begnadigung von verurteilten NS-Tätern. In: Justiz und Erinnerung, Nr. 8, 2003. 8 _ ZWISCHENWELT Paul-Peter Forer. Foto: Tiroler Landesarchiv = Pay