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Selterreinh Hiefors wolitiiche Flücht: linge nach Sitler-dentichland ang Ble man die legten Siefte des inieechtes außer Kraft Text Gon der „Roten Hilfe” wird ung ge {rtebens Das Ungeheverlidhe ift zur Tatfadje ge worden: Die öfterreichiichen Behörden fhieben die in Wien feftgenommenen beutfhen Flühitlinge nah Deutfchlandas, Ein abfolut verläklicher Genoffe, der eck geftern freigelaffen wurbe, berichtet und, bak ev votigen Mittuod tm Schubazreft in Linz zirka dreißig deutidhe Arbetier an getroffen Hat, die anläßlich ber großen Razzia auf beutfche Flüchtlinge verhaftet wurden. Ulle breikig wurden nach langeree Haft Über Linz nach Baflan gefgidt, wo fie box ben Safcılften verhaftet werben, Aus: Rote Fahne, Wien Das Rechtsitatut für die Flüchtlinge aus Deutfchland, Etgener Madridtendienft Gent, 7. Februar, Die Nonfereng ber Regieramgévertreter zur Annahme eines definitiven Nechräitatut3 der aus Deutid» fand fommenden jiibifdjen und nichtjüdifhen Blächtlinge bat Beute unter der Zeitung dee Hohen Völlerbundlommillärs für die deutihen fFrlüchtlinge, des englifhen Generals Neil Malcoln, idre Beratungen aufgenonmen. Das am 4. Zuli 1935 von den Roegierimgsvertretern angenommene und jest in Kraft Befindfiche probiforiihe Statut wurde von Sranfreih, Engfend. Belgien, Holand, Spanien, Tünemarl und der Schweiz unterzeichnet und verifiziert. C2 foll jebt in ein enbdgiiltiaes verwandelt werden. Cine Weihe von Regierungen bet, wie heute miitgereilt wird, iihon jeßt ihre Delegierten ermadtigt, aud dieje3 zıt unterzeichnen. In zwei Eigungen bat bente bie Regierungéfonfereng die Generaldebatte auf Grund de3 fchon der 7 Mverfammlurg de3 Völlerbundes eritatteten Berichtes ded Hoben Kommiljars aufgenommen. E3 wurden zwei Vertreter ded Verbindungs» fomitee3 vernommen. Der engliihe Profefior Norman Nentmwicd) teilte unter anderm mit, daß 130,000 jübifche und 15,000 nicptjüdifche Flüchtlinge Hisher aus Teutfchland aus: newandert find. 100,000 jüdiihe Flüchtlinge eben fic in Baläftina und ben überfecifhen Ländern niedergelaiten. In den curoväifchen Ländern hat fich die Sahl der fiidifden GFliichtlinge feit 1933 von 60,00 auf die Hälfte vermindert. Der Bariier Advolat Ferucci gab namens bed Ver: Eindungsfomitees cine Ueberfiht über da3 biäher vollbradjte Hilfzwerl und regte folgende Berbeiierungen de3 provijoris fjon Statute an: Susuichit verlangt dad Romitce, dag die jüdischen Flächtlinge unter feinen Umitänden nadı Deutide land zirücncehradt werden, auch nicht aus ten vielen Deuningen ausgefepten Gründen der öffentlichen Trdnunn: die Flüchtlinge follten unter anderm nid erit nad) drei Jahren, jendern binnen einer lürzeren Anfenthaltsiriie in dem betrejienden Lande Arbeitserlaubnie erhalten. Ein nener Artitet fol die Schafiung einer Verwaltunastommiijiion vors feben, deren Mirinabe e3 ımter anderm märe, den wirklichen Charakter der Gingervanderten als Flüchtlinge Teitzuitellen und ihnen den in der Konvention vergefehenen Gdentitit?s auzwei3 aufsıtellen. Die Frit der Kiindiquig de3 end: giiltigen Rechtéitatuts durch die Unterzeichner fol mindeitens auf ein Kabr feitgeiett fein. . Die Konferenz, die vorausfihtlih bid Mittwoch ober Donnerstag tagen wird, fest morgen bre Beratungen fort, Wenige Wochen vor dem „Anschluß“ Österreichs fand in Genf eine Konferenz europäischer Regierungsvertreter (Osterreich war nicht vertreten) unter der Leitung des Völkerbundkommissärs zur definitiven Regelung der rechtlichen Situation von Flüchtlingen aus Deutschland statt. Die provisorischen Regelungen in Bezug auf den rechtlichen Status, Aufenthaltsgenehmigung, Anerkennung als Flüchtlinge, Fristenregelung für eine Arbeitserlaubnis usw. zeigen, daß eine politische Verantwortung und Kenntnis über die Lage der verfolgten Juden und Gegener des Faschismus damals noch vorhanden war. Neues Wiener Tagblatt, 8. Februar 1938 Explosion der Arbeitslosigkeit in den von.der Inflation geschwächten Ländern lieferten sich quasi als „Vorspiel“ einen heißen Kampf um die Schlagzeilen mit den politischen Krisen, bis zum vorläufigen Höhepunkt durch die Etablierung des Ständestaates: Ausschaltung des Parlaments durch Dollfuß im März 1933, Februaraufstand 1934, Proklamation der ‚Ständeverfassung‘ im Mai 1934 (Eliminierung der Bezeichnung Republik für die Staatsform). Die politische Brandreden, die eine österreichische Lösung anpreisen sollen, zeugen mehr von Hilflosigkeit oder vielleicht sogar politischer Naivität, so die historische Rede, die Bundeskanzler Engelbert Dolluß am 11.9. 1933 auf dem Wiener Trabrennplatz hielt: . Die Zeit des kapitalistischen Systems, die Zeit der kapitalistisch-liberalistischer Wirtschaftsordnung ist vorüber, die Zeit marxistischer Volksführung und Volksverführung ist gewesen! Die Zeit der Parteienherrschaft ist vorbei! (Frenetischer Beifall). Wir lehnen Gleichschalterei und Terror ab, wir wollen den sozialen, christlichen deutschen Staat Österreich auf ständischer Grundlage, unter starker autoritärer Führung! (Minutenlanger Beifall). Österreich gelang es nicht, aus dem ab 1934 in Europa einsetzenden Konjunkturaufschwung Nutzen zu ziehen. Vor allem die Arbeitslosigkeit blieb — und hier besonders bei jungen Menschen - sehr hoch, und jeweils nur ein Drittel (nach anderen Quellen gar nur ein Fünftel) der Arbeitssuchenden konnte mit staatlicher Unterstützung rechnen: Vorgemerkte Arbeitslose insgesamt 31.1.1934 440.345 31.1.1935 424.487 31.1.1936’ 414.649 19378 621.000 (31,8 %) Österreich blieb im europäischen Vergleich in allen wirtschaftlichen Bereichen sogar zurück (Umsätze, Investitionstätigkeit, Industrieproduktion...) und die beginnende wirtschaftliche Isolation durch Deutschland (,,Tausend-Mark-Sperre“) bzw. die Zerschlagung der Organisationen der Arbeiterbewegung führten „zu einer äußerst konservativen Beschäftigungs-, Lohn- und Sozialpolitik, durch welche die Konsumkraft der Massen auf ein noch niedrigeres Niveau gedrückt wurde.” Bereits am 19.12. 1925 hatte der österreichische Nationalrat das „Bundesgesetz über die zeitweilige Beschränkung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter und Angestellter“ (kurz: Inländerarbeiterschutzgesetz) beschlossen. In Reaktion auf die damalige schlechte Lage am Arbeitsmarkt sollte „für die Dauer der außerordentlichen Arbeitslosigkeit im Bundesgebiet [...] zum Schutz des inländischen Arbeitsmarktes die Beschäftigung von ausländischen ArbeitnehmerlInnen an eine Bewilligung durch das Bundeskanzleramt gebunden werden“. Die Handhabung des Gesetzes war erwartungsgemäß äußerst restriktiv. Die Gesetzesinitiative wurde sowohl von den Arbeiterkammern als auch von Teilen der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie unterstiitzt. Nach Meinung von ,,groBdeutschen“ Abgeordneten war das Gesetz unbedingt erforderlich, um die Gefahr der „‚fremdvölkischen Überflutung“ abzuwenden. — Nicht unerwähnt bleiben soll, daß das vor-ständestaatliche Österreich damit einem gesamteuropäischen „Trend“ folgte. Innenpolitische Entwicklung Wir können den Nationalsozialismus in Österreich schlagen, indem wir ihn überhitlern!'® Die innenpolitische Entwicklung ist insgesamt von einer fortschreitenden Radikalisierung geprägt. Im Februar 1934 spitzt sich die Lage zu, als anläßlich eines Besuchs des italienischen Außen-Staatssekretäres zwischen den politischen Kräften Übereinstimmung darüber erreicht wurde, daß „die Bekämpfung des Marxismus, die Reform der Verfassung in antiparlamentarischem Sinn sowie die Beseitigung der Parteien“ vordringliche Aufgaben seien. Die folgenden Aktionen bilden den Auftakt zum Bürgerkrieg, der nach offiziellen Angaben 314 Tote und 805 Verletzte in vier Tagen forderte. Im Zuge der Niederschlagung des sozialdemokratischen und kommunistischen Widerstandes und des Verbots der linken Parteien (einschließlich der Annulierung ihrer Mandate in den Staatsorganen!) wurden cirka 9.600 Personen verhaftet.