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hend durchsetzen konnte, war die „Austrian Residents Association“ (ARA). Die ARA war im Oktober 1945 mit dem Ziel gegründet worden, die Österreicher in Shanghai zu erfassen und deren Interessen bis zur Errichtung eines österreichischen Konsulats in China gegenüber den Behörden und verschiedenen Organisationen zu vertreten. Im November hatte die ARA in Zusammenarbeit mit der lokalen UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) alle Displaced Persons (DPs) unter den Österreichern registriert und war dabei auf eine Zahl von 4.647 gekommen. Damals machten durch die ARA insgesamt 4.780 Österreicher ihren Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft geltend, die Anträge wurden durch die UNRRA an das österreichische Innenministerium weitergeleitet. Der ARA kam einerseits eine wichtige Funktion bei den Rückkehrertransporten zu, wobei sie mit der UNRRA und deren Nachfolgeorganisation, der IRO, kooperierte, die ihr einen offiziellen Status einräumten; andererseits widmete sie sich Fürsorgeaufgaben und eröffnete im April 1947 auch ein „Austrian Center“ für kulturelle Aktivitäten. Der starke Patriotismus der ARA-Führung läßt sich schon an der Tatsache ablesen, daß sie „Liebesgabenpakete“ in das hungernde Nachkriegsösterreich sandte. Die Österreicherkolonie in Shanghai war keineswegs ein monolithischer Block, gab es doch unter den Flüchtlingen Zionisten, Das Gepäck liegt für die Abreise bereit, 1947/48 Foto: Heinz Gert Friedrichs, Sammlung Paul Rosdy 48 Kommunisten, ehemalige Schutzbündler, aber auch Monarchisten, ehemalige Heimwehrmitglieder und eine ganze Anzahl ehemaliger Nationalsozialisten (wobei letztere von der Aufnahme in die ARA ausgeschlossen waren). Nach der Überwindung von anfänglichen ideologischen Differenzen und Fraktionskämpfen traten innerhalb der ARA neue Schwierigkeiten auf - vor allem Konflikte zwischen den rückkehrwilligen Österreichern und den zionistisch orientierten Mitgliedern, die eine Einwanderung der Flüchtlinge nach Palästina bzw. Israel forderten. Die ARA in Shanghai bat am 1. Februar 1947 den österreichischen Innenminister um die Ermächtigung, den Österreichern in Shanghai Nationalitätenausweise ausstellen zu dürfen, worauf das Innenministerium das BKA/AA um eine Stellungnahme bat. Das Auswärtige Amt teilte am 18. März mit, daß im Einvernehmen mit der Abteilung 8 des Innenministeriums die österreichische Gesandtschaft in Washington ermächtigt worden sei, Staatsangehörigkeitsausweise an in China ansässige Österreicher auszustellen. Basis dafür war das Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz vom 10. Juli 1945, das eine formlose Wiedererwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft für all jene vorsah, die am 13. März 1938 österreichische Bundesbürger gewesen waren. Grund für das Ansinnen der ARA waren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem ersten großen Rückkehrertransport im Jänner 1947. Die Beschaffung der Einreisebewilligung erfolgte durch die UNRRA-Shanghai. Diese hatte fünf Tage vor Abgang des Schiffes noch keine Verständigung seitens der Wiener UNRRA-Zweigstelle erhalten, und es bestand die Gefahr, daß rund 500 österreichische Heimkehrer, die bereits reisefertig waren und ihre Wohnungen und Arbeitsplätze aufgegeben hatten, nicht würden abreisen können. Erst nach vielen dringenden Telegrammen traf die offizielle Verständigung ein und ermöglichte den Österreichern in letzter Minute die Heimreise. Die ARA begrüßte es nach diesen Vorfällen als große Erleichterung, daß sie im Februar 1947 vom österreichischen Innenministerium ermächtigt wurde, in China den Status der Österreicher bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit selbst zu prüfen und dann in kurzem Weg die Einreisebewilligungen einzuholen. Diese wurden dann auch von der UNRRA-Shanghai anerkannt, wodurch die Heimbeförderung und die Zusammenarbeit mit den lokalen UNRRA-Stellen sehr erleichtert wurden. In einem Schreiben vom 1. April 1947 bat die ARA den Innenminister um eine weitere Ermächtigung, nämlich Ausweise ausstellen zu dürfen, aus denen sowohl die österreichische Staatsbürgerschaft als auch die einwandfreie politische Einstellung („Bonafide“-Ausweise) hervorgehen würden. Sie begründete ihre Bitte damit, daß die UNRRA, die bisher aufgrund einer Vereinbarung mit dem chinesischen Außenministerium als De-facto-Vertretungsbehörde für alle DPs — auch die österreichischen — fungiert habe, per 30. Juni 1947 ihre Büros schließen werde, wonach vor allem die Deutschen und Österreicher keine politische Vertretung in China mehr besäßen. Schließlich wurde die ARA durch ein Telegramm des BKA/AA vom 10. Juli 1947 tatsächlich ermächtigt, Bescheinigungen mit dem Wortlaut auszustellen: „xx, wohnhaft in xx, ist österreichischer Staatsbürger und genießt den Schutz eines solchen. Die Bescheinigung ist gültig bis 31.12. 1947. Außenamt.“ Trotz der Ermächtigung der ARA durch das AA kam es immer wieder zu Konflikten zwischen der ARA und der österreichischen Gesandtschaft in Washington. Goldschmied und Reichfeld, der Vorsitzende bzw. der Vizepräsident der ARA, betonten in einem Schreiben vom 26. September 1947 an die Gesandtschaft, „daß wir von den österreichischen Regierungs