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gen sie. Oder, um aus einem Brief Franz Kains (vom Dezember 1996) zu zitieren: „Man soll im Jubel, sofern ein solcher überhaupt gerechtfertigt sein kann, nicht übermütig sein und in Zeiten widriger Winde soll man nicht flennen.“ Walter Kohl, geb. 1953 in Linz. Verheiratet, zwei Kinder. Matura 1971, abgebrochenes Studium (Betriebswirtschaft), Autovermietungs-Angestellter, Journalist, seit Ende 1996 freier Schriftsteller. Mitglied der Grazer Autorenversammlung. Grindungsmitgited der Nenzinger Gruppe. Kohl ist Verfasser von Romanen (,,Katzengras“, Steyr 1993; „Spuren in der Haut“, Grünbach 1995), Dokumentationen („Die Pyramiden von Hartheim — Euthanasie in Oberösterreich“, Grünbach : 1997; „Ich fühle mich nicht schuldig. ‚Renno, Euthanasiearzt“, Wien 2000). Daneben schreibt er Theaterstücke („Sonst wird dich“, „Arbeit. Krokodilsbraut.“, „Die Pyramiden von Hartheim“, ,,Dagi Delphin & die Skater“ — gemeinsam mit Rudolf Habringer) und Hörspiele. Jüngste Arbeit war die Kooperation mit R. Habringer und Thomas Hinterberger beim Theaterprojekt „Hart.Heim.Suchung“ mit geistig und körperlich behinderten Schauspielern (Uraufführung Februar 2000). AUS. „OBERÖSTERREICHISCHE NACHRICHTEN“, KEIN AUTOR ANGEGEBEN: Romeo und Julia in Italien N.-Stadt. Glimpflich endete die Flucht eines jungen Pärchens: Michael O. (17) und Elfriede G. (14) aus N.-Stadt waren zu Fuß, nur mit Rucksäcken, nach Italien ausgerissen und wurden bei Lignano von Carabinieri aufgegriffen. Die Polizisten brachten die beiden zum Aufwärmen und Essen in die Kaserne und benachrichtigten das Konsulat in Triest, das die Eltern ausfindig machte, Gestern wurden die beiden von einem der Väter im Auto abgeholt und heimgebracht. AUS „PRAIRIE“, ONLINE-MAGAZIN, AUTOR: WALTER KOHL Sex & Recht & Polizei E.G. ist kein braves Mädchen. Ihr Verhalten ist eines, das von Amts wegen als auffällig bezeichnet wird. Mediziner sprechen von der Symptomatik einer emotionell instabilen Persönlichkeitsstörung, verbunden mit einer schweren Identitätsproblematik. Mit 13 reißt E.G. das erstemal aus, schwänzt die Schule, treibt sich herum mit Typen vom Rummelplatz. Es folgen erste kleine Eigentumsdelikte, sexuelle Kontakte, meist mit viel älteren Männern, und daraus resultierend Probleme mit der Jugendwohlfahrt. Bei einer ihrer Touren, da ist E.G. 14, trifft sie mit ein paar gleichaltrigen Freundinnen und Freunden in einem Lokal einen _ Mann, der mit Geld um sich schmeißt. Der Mann spendiert der - Gruppe mehrfach Drinks, lädt sie schließlich zu sich nach Hause ein, bietet seine Wohnung als Nachtquartier .an. Irgendwann in der Nacht ist plötzlich E.G. allein mit ihm in eiVerkehr, unter Abscheu erweckenden Begleitumständen. Unter anderem spielt eine Flasche Schnaps und deren Inhalt eine Rolle. nach einigen Tagen von der Polizei aufgegriffen. Auf dem Revier bringen die Beamten, durchwegs Männer, unter Drohungen die Vierzehnjährige dazu, ihr Details von den Tagen ihrer Abgängigkeit zu erzählen. Besonders interessiert sind sie an den Themen Sex und Drogen. E.G. erzählt bei diesem Anlaß, daß sie vor kurzer Zeit vergewaltigt wurde. Die Polizeibeamten fordern Details, da sie sonst keine Anzeige ernach einer Weile nichts mehr. Sie wolle nur noch mit einer Beamtin reden. Darauf behartt sie. Tage später findet die Einvernahme durch eine Polizeibeamtin statt. Die Exekutive erstattet Anzeige und forscht den Täter aus. Ein Gerichtsverfahren nimmt seinen Gang. E.G. wird zu einem ersten Gespräch bei Gericht geladen. Ihre Eltern vereinbaren mit der Untersuchungsrichterin, daß im Hinblick auf die instabile psychische Verfassung der Tochter psychiatrischer Beistand zugegen sein wird. Und zwar in Person einer anwesend. Ein Mann. E.G. will ihre Anzeige zurückziehen, doch die Untersuchungsrichterin und der Psychiater überreden sie, dabei zu bleiben. . Beim Prozeß gegen den Vergewaltiger darf E.G. ihre Zeugenaussage in einem Nebenraum machen, da sie die physische Anwesenheit des Mannes nicht ertragen würde. Als Beistand sitzt der Jugendpsychiater neben ihr. Ihre Einvernahme findet in Form einer Videokonferenz zwischen Nebenraum und Gerichtssaal statt. E.G., wie gesagt kein braves Mädchen, verärgert die Richterin durch aufmüpfige Wortmeldungen und Unmutsäußerungen über den Prozeßverlauf. Der Verteidiger des Vergewaltigers bemerkt auf dem Unterarm von E.G. einen blauen Fleck. Er fragt, wo der Fleck herrühre. E.G. verweigert die Auskunft: Der Fleck stamme von einer Balgerei mit ihrem jetzigen Freund und habe mit der mehr als ein halbes Jahr zurückliegenden Vergewaltigung nichts zu tun. Die Richterin hakt nach. Sie beharrt darauf, daß E.G. die Frage des Verteidigers beantworten müsse. Es gehe dabei nicht um einen Zusammenhang mit.der behaupteten Vergewaltigung, sondern um die Glaubwürdigkeit der Zeugin. E.G. verweigert die Antwort. Die Richterin droht ihr mit einer Anzeige wegen nicht begründeter Verweigerung einer Aussage. E.G. schweigt weiter. Die Richterin erstattet Anzeige. Monate später findet ein Prozeß gegen E.G. statt wegen der nicht begründeten Verweigerung der Aussage als Zeugin in einem Strafverfahren. Wiederum führt eine Richterin die Verhandlung, wiederum versetzt E.G. die Richterin mit ihrem