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Konstanze Fliedl Richtigstellung zur Vergabe des Trakl-Preises Zum Editorial von Oktober 2001 Ich kenne Andreas Okopenko nicht und habe noch nie ein Wort mit ihm gesprochen. Wie vom Kulturamt verlangt, gab ich vier Wochen vor der Jurysitzung schriftliche Vorschläge ab. Danach stellte ich fest, daß die den Juroren zugegangene Liste der „bisherigen Preisträger“ eine unrichtige Angabe enthielt: Andreas Okopenko war fälschlicherweise bereits als Preisträger verzeichnet und damit bislang gleichsam ‚verhindert‘ worden. Daraufhin entschloß ich mich, für Andreas Okopenko zu stimmen, machte das Kulturamt auf den Sachverhalt aufmerksam und gab mein neues Votum bekannt. All dies ist amtlicherseits dokumentiert, nichts daran ist inkorrekt, im Gegenteil: ein bis dato unbemerkter Fehler wurde berichtigt. Eine „Einigung“ mit Prof. Rossbacher hat es nicht gegeben; sein Votum war ebenfalls amtsbekannt. Eine Presseerklärung zu Andreas Okopenko noch sonst irgendeinen Text über ihn habe ich weder allein noch mit Prof. Rossbacher verfasst. Ein aus dem Zusammenhang gerissener und sinngemäß entstellter Satzteil diente Herrn Raimund noch dazu, mir u.a. Antisemitismus und Oppurtunismus zu unterstellen. Diesen Vorwurf haben Frau Bolbecher und Herr Kaiser, wohl wegen allzu offensichtlicher Albernheit, fallengelassen; sie wissen aber nun genau, wie ich’s gemeint habe (,,Wohlgemerkt: Frau Fliedl meinte nicht ...“‘); woher sie das wissen können, wo sie doch nicht dabei und nur durch Herrn Raimunds Darstellung informiert waren, ist unerfindlich. Die Entgegnungen von Prof. Rossbacher und mir standen zur Zeit der Abfassung des Editorials nicht „noch aus“, sondern lagen zurückgehalten in der Redaktion der Presse und waren Frau Bolbecher und Herrn Kaiser bekannt. Der couragierte Herr Raimund wurde von Prof. Rossbacher und mir nicht respektlos behandelt, im Gegenteil; er selbst nennt seine Ausfälle den „verbalen Rundumschlag“. Während er mir einerseits Antisemitismus unterstellt, verhöhnt er mich andererseits als Wissenschaftlerin, der „bei einschlägigen Symposien, die Tränen in den Augen stehen vor Empörung über die Bösartigkeit der Landsleute gegenüber den Juden und Emigranten“ (wie und wo er diese Beobachtungen machte, ist allerdings wiederum unerfindlich). Als Motiv für dergleichen Äußerungen könnte man in der Tat Respektlosigkeit vermuten. Wien, Oktober 2001 Karlheinz Rossbacher Richtigstellung Ich kenne Andreas Okopenko nicht und habe ihn am 3. 9. 2001 zum ersten und einzigen Mal am Telefon gesprochen. Frau Prof. Fliedl ist sehr zu danken, weil sie eruiert hat, daß Herr Okopenko nicht, wie den Juroren mitgeteilt wurde worden war, bereits Trakl-Preisträger war. Ich habe mich daher Prof. Fliedls Vorschlag mit Überzeugung angeschlossen und dies dem Kulturamt der Landesregierung Salzburg schriftlich mitgeteilt. Daß diese Mitteilung nicht an Herrn H. Raimund weitergeleitet wurde, bedauere ich. Sowohl Frau Prof. Fliedl als auch ich haben uns an die Vorgaben der Kulturabteilung gehalten: die Kandidaten dort bekanntzugeben, damit sie den anderen Juroren zur Kenntnis gebracht werden können. Es gab keine inhaltlichen Absprachen mit Frau Prof. Fliedl. Weder Frau Prof. Fliedl noch ich haben in die Sitzung eine „entsprechende Presseerklärung“ mitgebracht. Ich habe anhand von Argumentationsnotizen für die Wahl von Herrn Okopenko gesprochen. Daß ich mich nach erfolgter Abstimmung (einstimmig 3:0) erbötig gemacht habe, mit Hilfe dieser Notizen einen Begründungstext für die Medien zu formulieren, ist kein anfechtbarer Sachverhalt. Notizen und Begründungstext sind keineswegs identisch. Herr H. Raimund hat keinerlei Befürwortung für den von ihm genannten Kandidaten vorgebracht. Ich hingegen habe mich für meinen Kandidaten eingesetzt, aber den anderen nicht herabgemindert. Niemand hat Herrn Raimund gegenüber Mangel an Respekt bezeugt. Empörend ist die Behauptung von Siglinde Bolbecher und Konstantin Kaiser, eine Erklärung von Frau Prof. Fliedl und meiner Person über die Jurysitzung sei noch ausgestanden. Sie haben das Editorial mit vorheriger Kenntnis unserer Gegendarstellung in der Presse verfaßt. Das ist eine Bösartigkeit. Diese beiden „Richtigstellungen“ wurden ZW von Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Alfred J. Noll übermittelt. Siglinde Bolbecher hatte Konstanze Fliedl allerdings bereits am 9. Oktober in einem Telefongespräch die uneingeschräntke Veröffentlichung fix zugesagt. Zu der Kontroverse sind folgende Zeitungsbeiträge erschienen: Hans Raimund: „Eindeutig politische Entscheidung“ oder: Zum ersten und letzten Juror (Die Presse, 30.8. 2001); Hans Haider: Salzburger Jury: eine Erregung (Die Presse, 24.9. 2001); Konstanze Fliedl: Nichts war „abgekartet“ (Die Presse, 24.9. 2001); Karlheinz Rossbacher: Argumentations-Notizen (Die Presse, 24.9. 2001); Klaus Zeyringer: Zunehmende Festmasse. Warum die Feiern der Künstler und Intellektuellen in Österreich zu gegenseitigen Beweihräucherungen ausarten. Eine Polemik (Der Standard, 29.9. 2001); K. Fliedl: Zählen und Erzählen. Eine Entgegnung (Der Standard, 13.10. 2001); Klaus Kastberger: Selbst zu viel gefeiert. Eine Entgegnung (Der Standard, 13.10. 2001); Anna Mitgutsch: Die lachenden Dritten (Der Standard, 20.10. 2001); Karl-Markus Gauß: Stimmvieh und Quotenprovinzler? (Der Standard, 20.10. 2001); S. Bolbecher/K. Kaiser: Entgegnung (Der Standard, 10.11. 2001). Vgl. auch in diesem Heft unter Briefe die eingegangenen Stellungnahmen von Hans Höller, Christa Gürtler u.a. Die Briefe, die zwischen der Österreichischen Gesellschaft für Germanistik und der Theodor Kramer Gesellschaft in dieser Angelegenheit gewechselt wurden, werden wir in ZW 1/2002 rapportieren.