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im Mai — dem Monat der Verabschiedung des ersten ungarischen sogenannten Judengesetzes —, noch im Juni 1938, als der jugoslawische Innenminister sich bereit erklärte, den Vertriebenen zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.” Mit Lebensmitteln durch „‚wohltätige Menschen“ der Ufergemeinden versorgt , wurden den burgenländischen Juden selbst im August 1938, als bereits feststand, daß zumindest dem größten Teil unter ihnen „Zertifikate zur Einreise nach Palästina“ bereitgestellt worden waren, das Verlassen des Schiffes nicht gestattet. Erst Mitte September 1938, mehr als fünf Monate also nach ihrer Vertreibung aus Österreich, erteilten die ungarischen Behörden den burgenländischen Flüchtlingen die Erlaubnis, das Schiff zu verlassen und sich nach Budapest zu begeben.” ' Diese Erlaubnis galt sowohl fiir die 26 unter ihnen, die in Besitz von Palästina-Zertifikaten waren und noch in derselben Woche via Bukarest und Konstanza die Schiffsreise ins „Heilige Land“ antraten, als auch für jene — 26 bis 31 Personen -, deren „Angelegenheit sich noch in der Schwebe“ befand“. Letztere wurden in einem Gebäude der Pester Israelitischen Kultusgemeinde untergebracht.” Es mutet schon merkwürdig an, wenn diese, in der Szabolcs utca 39 gelegene, „einstöckige, geräumige Villa“ gerade von der jüdischen Wochenschrift Egyenloseg als wahres Sanatorium beschrieben wird und man weiß, daß es sich in Wirklichkeit um eines der ersten Gebäude handelte, in dem nach Ungarn geflüchtete Juden — unter Aufsicht der ungarischen Fremdenpolizei (KEOKH) - interniert wurden. Neben dieser „Villa“ in der Szabolcs utca gab es noch, allein in Budapest, sechs weitere Gebäude, die dem selben Zweck dienten.“ Die Zahl der hieri internierten Österreicher kann mit 1.300 beziffert werden.” Noch 1944 traf Janos Föthy in der Rökk-Szilärd utca 26 — einem Gebäude, das bis dahin als Rabbinerseminarium gedient hatte — auf viele „Juden ausländischer Staatsbürgerschaft“, die seit dem Anschluß Österreichs mehrere Lager durchwandert hatten. Unter diesen „Keokher“, wie Föthy sie nennt, befanden sich neben Juden österreichischer Staatsangehörigkeit auch Juden tschechischer und slowakischer Staatsbürgerschaft. Erlaubt sei mir abschließend noch, kurz auf die Deportation von 18.000 sogenannten „nichtungarischen“ Juden im Juli/ August 1941 nach Ostgalizien einzugehen, wo sie bekanntlich von SS-Einsatzgruppen und ihren Helfershelfern Ende August 1941 bei Kolomija (Kolomea) und im Raum Kamenez-Podolsk ermordet wurden. Die Verantwortung für den diesbezüglichen Deportationsbeschluß vom 12. Juli 1941 ” übernahm am 26. November 1941 Innenminister Keresztes-Fischer, der in einer Rede vor dem Abgeordnetenhaus zumindest auch Zweifel darüber aufkommen ließ, ob er sich bei seiner am 17. August verfügten Einstellung weiterer Deportationen, einzig und allein von humanitären Erwägungen leiten ließ: Als unsere Truppen in Galizien so weit vorgedrungen waren ‚daß man dorthin schon Juden hinüberschaffen konnte, verfügte ich, daß die galizischen Juden, die man bis dahin nicht hatte ausweisen können, weil die Russen, sich weigerten sie zu übernehmen, in ihre Geburtsorte [sic!] zurückzuführen seien [...] Diese Aktion war noch im Gange, als die deutschen Militärbehörden in diesem galizischen Gebiet die Militärverwaltung übernahmen und sofort am ersten Tag mitteilten, daß sie keine Juden mehr hineinließen. Auf dem Verhandlungsweg versuchte ich zu erreichen, daß sie ihren Entschluß revidieren, doch dies gelang nicht. Auch deutet die in der Anweisung vom 17. August 1941 gebrauchte Formulierung, daß die „Entfernung“ des besagten Personenkreises aus Ungarn „bis zur weiteren Veranlassung“ (toväbbi rendelkezesig) auszusetzen sei, darauf hin, daß man offensichtlich den Gedanken an die Deportation der sogenannten „galizischen“ Juden damals noch nicht vollständig aufgegeben hatte... a Über den genauen Personenkreis der damals landesweit zusammengetriebenen „ausländischen“ Juden, die zuerst in Lastwagen und Viehwagons nach Körösmezö (Jaszinya) verbracht wurden, um dann von dort aus in Gruppen von 300 bis 400 Personen in die besetzte Ukraine deportiert zu werden, gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Man weiß lediglich, daß sich unter den Deportierten viele Personen befanden, die gar keine Ausländer waren, sondern von der antisemitischen ungarischen Gesetzgebung jener Jahre und durch administrative Spitzfindigkeiten erst zu solchen gemacht wurden. Bekannt ist ebenfalls, daß zu den von der ungarischen Fremdenpolizei bevorzugt Aufgegriffenen jene sogenannten „galizischen“ Juden gehörten, die sich durch die Ausdehnung des ungarischen Staatsgebiets auf die Karpaten-Ukraine (und 1940 auf Nordsiebenbürgen) plötzlich ohne ihr Dazutun in Ungarn wiedergefunden hatten. Völlig ungeklärt ist dagegen, in welchem Ausmaß die vor den Nazis nach Ungarn geflüchteten jüdischen Emigranten von diesen Deportationen betroffen waren. Eine vorsichtige Andeutung in diese Richtung findet man bei Gyula Juhäsz, der im Zusammenhang mit den nach Ungarn geflüchteten polnischen Juden die Frage aufwirft, wie viele wohl von ihnen im Juli/ August 1941 der „Repatrierungsaktion galizischen Juden“ zum Opfer fielen. Wesentlich weiter geht Jonny Moser, für den außer Frage steht, daß „fast alle angehaltenen“ Hitlerflüchtlinge aus Deutschland und Österreich in den Strudel der Deportationen 31