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Kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes trat Daränyi zurück. Ihm folgte der radikale Antisemit Bela Imredy als Regierungschef nach. Die Maßnahmen nach diesem „Judengesetz“ genügten den antisemitischen Scharfmachern nicht. Kaum war das Gesetz in Kraft getreten, wurde an einer verschärfenden Novellierung gearbeitet. Während der Debatte über das zweite „Judengesetz“ fanden ungarische „Rassenschützer“ heraus, dass Imredy nicht „rassenrein“ war. Er hatte eine jüdische Urgroßmutter; daraufhin resignierte er. Ihm folgte Pal Teleki als Ministerpräsident. Als antijüdische Maßnahme vielfach unbeachtet blieb das Gesetz vom 11.3. 1939 über die Einführung des militärischen Arbeitsdienstes. Aufgrund dieses Gesetzes wurden Juden vom Wehrdienst mit der Waffe in der Hand ausgeschlossen und zur Arbeitsdienstleistung einberufen. Zu diesem Gesetz wurden viele zusätzliche Verordnungen erlassen: so wurden die jüdischen Arbeitsdienstler ab 1941 nicht mehr uniformiert. Sie hatten ihren zweijährigen Dienst in Zivilkleidung zu leisten. Erkennbar waren sie durch ein Käppi und eine gelbe Armbinde. Sie waren kompaniemäßig erfasst und wurden von nichtjüdischen Offizieren und Unteroffizieren befehligt. Rund 50.000 der ungarischjüdischen Arbeitsdienstsoldaten begleiteten die ungarische Armee bis an den Don. Rund 6.000 jüdische Arbeitsdienstsoldaten verloren bei den Kampfhandlungen das Leben. Jonny Moser. Foto: Picus Verlag herab. Jüdische Staatsbeamte, Richter, Staatsanwälte, Berufssoldaten hatten bis zum 1.1. 1940 aus dem Dienst auszuscheiden. Lehrer und Notare durften noch bis zum 1.1. 1943 tätig sein. Juden wurden aus dem gesamten Kulturleben ausgeschlossen. Die Berufsausübung wurde Redakteuren, Zeitungsherausgebern, Theaterdirektoren, Filmproduzenten und -regisseuren, Dramaturgen wie auch Kinodirektoren untersagt. Ab 1.1. 1943 verloren Juden ihre Konzessionen für Trafiken und Apotheken. Die Annäherung an Deutschland brachte Ungarn auch Gebietsgewinne. Im November 1938 erhielt es aufgrund des 1. Wiener Schiedsspruches die südlichen Teile der Slowakei (Felvidek) zurück und im März 1939 das ehemalige Gebiet der Karpato-Ukraine. Das waren Regionen mit einem hohen jüdischen Bevölkerungsanteil, es lebten dort 68.000 bzw. 78.000 Juden. Ihnen wurde die Staatsbürgerschaft verwehrt, sofern sie nicht nachweisen konnten, dass ihre Ahnen schon im Jahre 1867 in Ungarn gelebt hatten. Die Freundschaft mit Deutschland brachte den Revisionisten der Verträge von Trianon große Erfolge. Sie mussten sich dafür aber auch erkenntlich zeigen. Ungarn trat dem Antikominternpakt bei. Am Krieg gegen Polen nahm es nicht teil. Als aber im Sommer 1940 die Sowjetunion ultimativ von Rumänien die Rückgabe von Bessarabien und der nördlichen Bukowina verlangte, erhob Ungarn Anspruch auf Siebenbürgen. Im September 1940 erhielt Ungarn (2. Wiener Schiedsspruch) das nördliche Siebenbürgen zurück. Weitere 164.000 Juden gerieten unter ungarische Herrschaft. In der Folge verlangte Hitler die Durchzugsgenehmigung für seine Truppen nach Rumänien und zu Beginn des Jahres 1941 auch nach Bulgarien. Der antideutsche Putsch in Belgrad, im April 1941, zwang Hitler zu einer militärischen Intervention. Er forderte von Ungarn ein Aufmarschrecht entlang der jugoslawisch-ungarischen Grenze. Dafür sollte Ungarn die Batschka und den Murzipfel erhalten. Päl Teleki wollte keine kriegerische Einmischung gegenüber Jugoslawien. Jedoch Horthy und die Mehrheit der Regierung gierten nach zusätzlichem Gebietsgewinn. Daraufhin beging Teleki Selbstmord. Unter dem neuen Regierungschef Läszlo Bärdossy nahm Ungarn am Einfall gegen Jugoslawien teil. Damit war Ungarn völlig in das deutsche Lager eingeschwenkt. Nach den schnellen Erfolgen der deutschen Wehrmacht beim Angriff auf die Sowjetunion beteiligte sich Ungarn auch an diesem Krieg. Ungarische Truppen drangen in Südgalizien ein. Mit dem Erlass 192/1941 (12.7. 1941) wurde die Registrierung der jüdischen Flüchtlinge und staatenlosen Juden angeordnet. Kurz darauf wurden sie durch die Fremdenpolizei (KEOKH) festgenommen und nach Galizien deportiert. Ende August 1941 fielen an die 15.000 jüdische Menschen, die so abgeschoben worden waren, deutschen Einsatzgruppen bei Kamenetz-Podolsk zum Opfer. Im Sommer 1941 trat auch das dritte Judengesetz (Gesetz XV vom 8.8. 1941) in Kraft, das den deutschen Rassengesetzen sehr angeglichen war. Als Nichtjude galt nun, wer bei seiner Geburt getauft wurde, dessen Eltern vor dem 1.8. 1919 konvertiert und von dem zwei Großeltern getauft waren. Hatte man drei jüdische Großelternteile, galt man als Jude. Mischehen wie außerehelichen Beziehungen zwischen Juden und Christen wurden verboten. Den Begriff „Mischlinge“ gab es in Ungarn nicht. Auch jeder Übertritt zum Judentum war verboten. Im Juli 1942 wurde die rechtliche Gleichstellung der israelitischen Religionsgemeinschaft mit den anderen anerkannten Konfessionen in Ungarn widerrufen. Und mit dem Gesetz XV 35