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Order, keine weiteren Transporte mehr für die illegale Ausreise über die steirisch-slowenische Grenze Richtung Jugoslawien zusammenzustellen, wie der Geschäftsführer des Reisebüros Capri, Josef Opawa, berichtete.’ Diese Anweisung stand wohl bereits im Zusammenhang mit dem bevorstehenden deutschen Überfall auf Jugoslawien im April 1941. Somit war die Meldung des Ortsgruppenleiters der NSDAP Graz-Münzgraben an die Kreisleitung der NSDAP Graz im März 1941, dass in den Hütten und Stallgebäuden von Schleichs Hühnerfarm über 40 Jüdinnen und Juden untergebracht seien, ein willkommener Anlass, um gegen Josef Schleich einzuschreiten. Eine erste derartige Meldung war bereits im Dezember 1939 erfolgt, aber für Schleich noch ohne Folgen geblieben. In dem Schreiben von 1941 heißt es u.a.: Die Anwesenheit der Juden wird von den Volksgenossen in der Umgebung lebhaft besprochen, und man versteht nicht, wieso die Staatspolizei ohne Bewachung mitten unter Heimgärten, die gerade jetzt im Frühjahr wieder zahlreich besucht werden, bei einem so übelbeleumundeten Menschen wie Schleich diese Juden in solcher Zahl unterbringen kann. Öffentliche Ärgernisse erregt, dass frei von der Strafe sichtbar ein Abort aufgestellt wurde, der von allen diesen Juden benützt wird. Die Volksgenossen fürchten auch durch diese Unterbringung für ihre Gesundheit. Unverständlich ist mir, dass eine solche Massenunterbringung von Juden nicht irgendwie, wenn schon auf einem Privatstück, im Einvernehmen mit dem zuständigen Hoheitsträger erfolgt. Ich bitte Sie diese Sache bei der Staatspolizei zu überprüfen, und die offensichtlichen Missstände abstellen zu lassen.” Gleichzeitig wurde Schleich wegen des Verdachts des Verbrechens nach dem Devisengesetz am 12. März 1941 in U-Haft genommen und in der Folge angeklagt, zwischen „Ende 1940 und Anfang 1941 in Graz und anderen Orten vorsätzlich ohne Genehmigung der Devisenstelle“ Reichsmark zugunsten von Juden bzw. von Ausländern — nämlich seinen jugoslawischen Schleppern — außer Landes gebracht zu haben. Dabei wurde festgehalten, dass die „unter Anklage gestellten Devisenzuwiderhandlungen [...] nur ein Teil der vom Beschuldigten sicherlich noch darüber hinaus vollbrachten Devisenverschiebungen“” seien, weil seine jugoslawischen Helfer in Reichsmark entlohnt wurden. Für die Anklagebehörde war es schwer, Schleich dies nachzuweisen: Es liegt auf der Hand und geht dies auch aus den ... Verträgen mit der jüdischen Hilsorganisation und den Reisebüros hervor, dass sich der Beschuldigte selbstverständlich verpflichten musste, um den Pauschalbetrag [...] die jüdischen Aussiedler bis zum Bestimmungsort Agram zu bringen. Eine Auswanderungsaktion hätte ihren Zweck verfehlt, wenn sie an der deutsch-jugoslawischen Grenze ihr Ende gefunden hatte. Die Transportschwierigkeiten haben aber erst auf der jugoslawischen Seite begonnen. Hier mussten Schleichwege beschritten, alle Arten von Transportmittel[n] aufgebracht und vor allem eine umfangreiche Führerorganisation aufgezogen werden, von der die ganze Aktion abhing. Es ist klar, dass sich diese Führer für das eingegangene Risiko, von den Grenzbehörden gefasst und inhaftiert zu werden, entsprechend bezahlen ließen [...] Es musste also die Organisation vom Inlande aus finanziert werden, was [...] der Beschuldigte auch in einem Umfange von mindestens 42.180 RM getan hat.” Am 25. November 1941 wurde Josef Schleich wegen verschiedener Vergehen nach dem Devisengesetz zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe in der Höhe von 10.000 Reichsmark verurteilt, wobei ihm die achtmonatige Untersuchungshaft angerechnet wurde.” In der Folge klagten mehrere seiner ehemaligen Helfer — Schlepper und Bauern — Josef Schleich, der am 24. Juli 1942 zur Wehrmacht eingezogen wurde, wegen ausständiger Entlohnung beim Bezirksgericht Graz. Keiner seiner Helfer bekam Geld, da die Verfahren „nach wiederholten Verhandlungen als nicht kriegswichtig eingestellt“ wurden.“ Nachkriegsgeschichte Bereits im Sommer 1945 begannen erste Ermittlungen gegen Josef Schleich. So heißt es etwa in einer Information an die Polizeidirektion vom 21. August 1945: In Graz am Glockenspielplatz 5 wohnt ein Mann (Name unbekannt), Beruf Hühnerfarmer, im Parterre des Hofes. Dieser Mann befasste sich die ersten Jahre des Umbruchs unter Egiede [sic!] der Gestapo mit Judentransporten. Er kaufte einige alte Schiffe, um die Juden nach Palästina, Australien, Schanghai etc. zu transportieren. Dabei kam es einige Male vor, dass die Schiffe zwei Stunden aus dem Hafen weg versanken und die Juden ersoffen. Er hatte auch am Landweg Transporte durchgeführt z.B. nach Jugoslawien oder Ungarn, die sich folgender Massen [sic!] abspielten: er nahm das Geld und den Juwelenbesitz der Juden an sich, führte sie eine Stunde in das fremde Land hinein um sie dann ihrem Schicksal zu überlassen. Der Mann hat auf diese und ähnliche Art Millionen verdient und besitzt ein grosses Vermögen an Schmuck.! Auf Grund dieser ersten Anzeige ermittelte die Polizei in Graz und teilte der Staatsanwaltschaft in Graz am 12. Februar 1946 mit, „dass bei der hiesigen Dienststelle eine Anzeige gegen Db Far den Passagier YW, 4 SQ For the Passenger China=cJonderfahrt I. Schleich Gras, Glockenspielplak 7 Vertretung: Provinsreferat- Gras - Steiermark Wien 1. Mare Aurelstrape 51. Stok Tel. Ue 291429 Sciffskarte Nr. VORSCHIFFSKARTE Bestätigung des Deposites Bureau oder Agentur des Einschiffungshafen, To the Company’s Office or Agency of Port of Embarcation. Im Umtausche dieser VOUCHER-Karte ersuchen wir um SCHIFFSKARTE Cl, In exchange for this VOUCHER please issue a steamer ticket for cl. von nach Se. über from to 17 via mittels Schiff. _ ab. den per ship from date of sailing Cabine Bett Vorbehaltlich Room Berth Subject to variation Zu Gunsten des Herrn/Frau | Alter: | Pie: | TTTTT—” SM — in favour of Age: | Fares | FAHRTPREIS Ocean Fare Hafen-Taxe Port taxes Sonstige Taxen Landing taxes . zusammen Total Als Angabe erlegt Deposit paid Saldo zu erlegen Balance due Insgesamt Plätze: Total fares: Bar erhalten Collecteder » * Erhaltene Valuta actual corrency Vertreter: AUSTELLUNGS-BUREAU Agent: Issuing Office Datum: 1939 Unterschrift: Date: Signature: Diese ische und wird im Einsd mit der Deffinitiven umgetauscht This voucher will not be honored ship and must be exchanged for the regular Passage Contract of the Part of EMBARCATION. * “ chiffsh gilt als pi Anmeldung für die „China-Sonderfahrt“ nach Palästina, 1939. Stadt- u. Landesarchiv Wien Februar 2011 37