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Hier stellt sich die Frage, was der Richter mit „leider auch politische Erwägungen“ meinte. Wohl, dass Dr. Genner Halbjüdin war und die Frau des kommunistischen Unterstaatssekretärs Laurenz Genner. Pointiert formuliert: Der arme Nazi war Opfer einer jüdisch-kommunistischen Verschwörung. In dem ganzen Urteil wird mit keinem Wort erwähnt, dass Dipl.-Ing. Hammer als registrierter Nationalsozialist seine Wohnung zur Verfügung stellen musste und dass Dr. Genner als Mischling 1. Grades Opfer des Nationalsozialismus war. Dr. Broda ging in Berufung. Das Landesgericht hob das Urteil des Bezirksgerichts auf und verwies es zurück an das Bezirksgericht. Die strittige Frage wäre, um welche Art von Mietvertrag es sich handelte bzw. ob überhaupt ein Mietvertrag zustande gekommen ist oder ob Dr. Genner nur eine Benützungsbewilligung hatte. Das neuerliche Urteil unterschied sich nicht wesentlich vom ersten. Dr. Broda ging daraufhin erneut in Berufung und das Urteil wurde zum zweiten Mal aufgehoben. Daraufhin legte die Genossenschaft beim Obersten Gerichtshof Revision ein. Der Oberste Gerichtshof schließlich entschied gegen Dr. Genner. Leider ist das Urteil nicht vorhanden, nur ein Brief vom 25. Mai 1957 von Dr. Broda an Dr. Genner: Wie Sie aus der Begründung der Entscheidung ersehen, erklärt der Oberste Gerichtshof zwar im Sinne der von uns in den verschiedenen Instanzen vorgebrachten Einwendungen, dass die rechtlichen Erwägungen des Erstrichters unrichtig waren, kommt aber dann doch im Ergebnis zu einer für Sie ungünstigen Entscheidung. Wie Sie aus der Begründung ersehen, handelt es sich allerdings vorwiegend um „Billigkeitserwägungen“ für die klagende Wohnungsgenossenschaft „Gersthof-Grinzing“' Es lag also im Ermessen des Obersten Gerichtshofes, wie er urteilte, er hätte genauso gut anders urteilen können. Er hat aber für die Genossenschaft entschieden, von der bekannt war, dass sie die Wohnung dem ältesten Sohn des verstorbenen Dipl.-Ing. Hammer sozusagen „zurückgeben“ wollte. Dass auch Dr. Günter Hammer Parteigenosse war, war dem Gericht bekannt, wenn es auch im Prozess nie zur Sprache kam. Selbstverständlich war bekannt, dass Dipl.-Ing. Hammer seine Wohnung zur Verfügung hatte stellen müssen, weil er registrierter Nationalsozialist gewesen war. Außerdem hat die beklagte Partei als Beweismittel die Ablehnung des Antrags von Dipl.-Ing. Hammer auf Aufhebung der Benützungsbewilligung seiner Wohnung als Ordination im Sinne des Nationalsozialistengesetzes vom Magistrat der Stadt Wien und ebenso den Bescheid des Bundesministeriums für Soziale Verwaltung vorgelegt. Ich nehme also an, dass sowohl der Richter des Bezirksgerichtes als auch der Richter des Obersten Gerichtshofes Nazis waren. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Opfer, die nach dem Krieg eine Wohnung von Nazis bekamen, rechtlich in einer schlechten Position waren, ihr Mietrecht letztlich nur in einem Benützungsrecht bestand, sodass sie ihre Wohnungen, falls die Nazis darauf Anspruch erhoben, wieder verloren. So saßen die Nazis bzw. Profiteure, die nach dem Anschluss für die Wohnungen der ermordeten oder emigrierten Juden gültige Mietverträge bekommen hatten, nach dem Außerkrafttreten des Wohnungsanforderungsgesetzes 1956 wieder in den letztlich unrechtmäßig erhaltenen Wohnungen, wobei essich bei jenen, die schon vor 1938 Mieter gewesen waren, insofern anders verhält, als sie zumindest nicht in Wohnungen ermordeter oder emigrierter Juden lebten. Anhang I. Die Mieter der Taborstraße 21A im Jahr 1938 im Detail 1. Kritzmann Abraham Tür 12 Geboren am 19. Juni 1887 in Balten-Russland, mosaisch, Kaufmann. Am 3. Februar 1939 abgemeldet nach Amerika. 2. Roll Moritz Tür 22 Geboren am 17. Juni 1901 in der Bukowina, mosaisch, verheiratet, Arzt. Gattin: Grethe, geborene Margulies, geboren am 11. November 1907. Abgemeldetam 12. April 1939 nach England, separat gemeldet, Meldezettel vom 24. November 1934, abgemeldet am 7. Juni 1939 nach Zürich. 3. Leuchter Julius Tür 24 geboren am 17. September 1884 in Brody, Kaufmann, ledig. „Ist ausgezogen am 18. Oktober 40 nach II., Rotensterng. 14/17.“ „fortgezogen am 15. Oktober 1941 nach Litzmannstadt“. 4. Familie Pisk Tür 25 Gustav Pisk, geboren am 3. Jänner 1869 in Velm (Kreis Gänserndorf), Kaufmann, ehem. Molkereibesitzer. Theresia Pisk, geborene Sonnenmark, geboren am 14. Februar 1870. Beide: am 15. März 1940 umgezogen nach IIl., Geusaugasse 10, dann ohne Datum III., Rudolf von Altplatz 4, am 23. Juli 1941 nach I., Gélsdorfg. 2/11 bei Anna [Sara] Silberberg, ,,fortgezogen am 22. Juli 42 nach Theresienstadt“. 5. Ringer Elisabeth [Sara] Tür 29 geborene Kurz, Private”, Rechtsanwaltswitwe, geboren am 14. Jänner 1888 in Wien. Ehemann Dr. Samuel Ringer, gestorben am 23. Oktober 1939. „Ist ausgezogen am 16. Juli 40 nach HI, Weyrgasse 9/6.“ „Ist ausgezogen am 5. Dezember 40 nach VOL, Wickenburgg. 14/8“. „Zugezogen am 30. September 41 II. Glockengasse 18/II/9 bei Hermine [Sara] Morgenstern“, „fortgezogen am 17. August 42 nach Minsk“. 6. Dr. Hoffmann Oskar Tür 31 Geboren am 12. März 1888 in Wien, Arzt. Seit 18. Dezember 1929 in Taborstr. 21A gemeldet. Deutsch-Osterreich (Vermerk am Meldezettel). Verheiratet (Gattin nicht angeführt), Arzt. 1939 nach Shanghai abgemeldet. 7. Familie Apfelbaum Tür 35 Henriette Apfelbaum, geborene Öhlenberg, geboren am 28. März 1883 in Jaroslav”. Thr Gatte Moses Apfelbaum, geboren am 27. Marz 1880 in Mateszöwka” (Kreis Tarnopol). Kaufmann. Tochter Wilma, geboren am 7. November 1913 (istam 3. August 1939 nach England abgemeldet). Rechtsanwältin. Tochter Blanka, geboren am 6. April 1924 (ist am 14. April 1939 nach London abgemeldet, vermutlich mit einem Kinderoder Jugendtransport). Moses und Henriette sind am 15. Oktober 1940 in die Wayrgasse 6/10 gezogen. Moses und Henriette sind „Laut Amtsstampiglie abgemeldet am 23. November 41“ „nach (Ort, Bezirk, Gasse Nr): Polentransport“ 8. Schützenhofer Karl (einziger nichjjüdischer Bewohner) Tür 36 Geboren am 19. März 1897, römisch-katholisch, verheiratet. Filialleiter. Gattin: Franziska, geborene Leitermann, geboren am 11. Juli 1896. Juni 2018 11