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Verfügung stünden und die Kosten zu hoch seien. Die IRO wolle aber die Repatriierung von heimkehrwilligen Österreichern durch die Belegung freier Plätze auf französischen oder anderen nach Europa gehenden Schiffen ab Shanghai oder Hongkong mit allen Mitteln fördern. Der Auftrag des Innenministeriums vom 26. August mache ein solches Vorgehen aber unmöglich, da die IRO immer erst einige Tage vor Abgang des jeweiligen Schiffes über freie Plätze informiert werde und erst dann die Auswahl der Personen treffe. Wenn die ARA nun erst aus Washington Pässe und Einreisevisa besorgen müßte, könnte kaum je ein Österreicher aus Shanghai zurückkehren. Für alle zur Repatriierung vorgemerkten mehr als tausend Personen Pässe zu besorgen, sei unmöglich: „Unsere Aufgabe war es bisher, bei der Repatriierung nach besten Kräften behilflich zu sein. Auf Grund der neuen Weisungen von Ihnen sind wir vollkommen ausgeschaltet, und es wird unter diesen Umständen die Fortführung der Repatriierung nicht möglich sein.“ Die westliche Welt hatte vom Schicksal der Shanghaier Flüchtlingsgemeinde zunächst kaum Notiz genommen. Innerhalb eines bereits bestehenden Flüchtlingsrates wurde ein eigener Aktionsausschuß für „Wanderung“ ins Leben gerufen, um in einer großen Propagandaaktion die Welt auf die Flüchtlinge aufmerksam zu machen. Dennoch gab es namhafte Reaktionen erst Ende der vierziger Jahre. Im November 1948 wandten sich Vertreter der österreichischen und deutschen Flüchtlingsorganisation um Hilfe an das Internationale Rote Kreuz (IRC): „Die Unterzeichneten stellen an Sie, sehr verehrter Herr Egle, den Delegaten des IRC in China, das höfliche Ersuchen, im Augenblick der höchsten Gefahr den in Shanghai gestrandeten 5.000 mitteleuropäischen Flüchtlingen mit Hilfe und Rat zur Durchführung der notwendigen Evakuierung beizustehen. (...) 500 haben in diesem Monat die Einreisegenehmigung nach Israel erhalten, und weitere 500 haben sich zur Repatriierung nach Europa gemeldet. (...) Ubrig bleiben 4.000 Menschen, davon 1.000 Sieche, Kranke, T.B.Fälle und Altersheiminsassen. (...) Das IRC möge im Namen dieser 4.000 an den Präsidenten der United States appellieren.“ In einer konzertierten Aktion wurden zur Evakuierung der Flüchtlinge schließlich internationale Schiffe und Flugzeuge eingesetzt. Bis auf wenige Ausnahmen konnten die Verbliebenen dank dieser Bemühungen das chinesische Exil bis Anfang der fünfziger Jahre verlassen. Im Februar 1948 waren bei der ARA in Shanghai noch 2.255 Österreicher gemeldet gewesen, wobei davon ausgegangen wurde, daß rund 100 weitere Personen sich nicht hatten registrieren lassen. 957 Österreicher waren inzwischen in die Heimat zurückgekehrt, 1.150 in andere Länder weitergewandert, davon 446 in die USA, 423 nach Australien, die übrigen u.a. nach England, Palästina, Schweden und in verschiedene lateinamerikanische Länder. Im Dezember 1948 reisten zwei Transporte mit mehreren Hundert Personen in den neu gegründeten Staat Israel ab. Auch noch im folgenden Jahr wurden Flüchtlinge, teils per Schiff, teils per Flugzeug, entweder nach Österreich repatriiert oder in andere Länder weiterbefördert. So verließen am 19.1. 1949 240 Österreicher an Bord der „Captain Marcos“ Shanghai Richtung Genua, von wo aus sie per Bahn nach Wien weiterbefördert wurden. Im Mai/Juni 1949 stimmte die kanadische Regierung auf Anregung der österreichischen Gesandtschaft und der ARA der vorübergehenden Aufnahme von 300 österreichischen Flüchtlingen aus Shanghai zu. In Kanada sollten die Betroffenen, die 50 lediglich Transitvisa für sechs Monate, aber keine Arbeitserlaubnis erhielten, die Abrufung ihrer Quote für die Einwanderung nach Amerika abwarten. Der ‚Joint‘ und der „Canadian Jewish Congress“ übernahmen die finanzielle Garantie. 1952 — also drei Jahre nach Gründung der Volksrepublik China am 1. Oktober 1949 — warteten noch 63 österreichische Staatsbürger in China auf ihre Repatriierung, wobei jedoch über die Anzahl der jüdischen Flüchtlinge unter ihnen keine Klarheit herrscht. Wie unentschlossen viele Flüchtlinge bis zuletzt hinsichtlich ihres künftigen Aufenthaltsortes waren, illustriert ein Schreiben des Kanzlers R. Ott von der österreichischen Konsularabteilung Shanghai vom 10.1. 1949: „Es springen“, so heißt es dort, „im letzten Moment immer noch Personen unter Anführung der unmöglichsten Vorwände ab. Es melden sich stündlich neue Personen zum Abtransport an und verweigern einige Stunden nach dieser Anmeldung wieder die Heimbeförderung nach Österreich, weil angeblich aus dem Traumland Amerika die Nachricht kommen könnte, daß nach Eröffnung des neuen Kongresses die ‚sagenhafte Bill’ für die Einwanderung in die Vereinigten Staaten vom Kongreß bewilligt wird.“ Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass nicht selten noch nach Antritt der Reise die ursprünglich angegebenen Reiseziele abgeändert wurden. Während die Rückkehrer sich einen warmen Empfang in der alten Heimat erhofft hatten, wurden sie von der Realität im wiedererstandenen Österreich bitter enttäuscht. Das Verhalten der österreichischen Regierung und der Bevölkerung gegenüber den Shanghai-Emigranten zählt zu den beschämendsten Kapiteln der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Wie aus einem Bericht des Präsidiums der Israelitischen Kultusgemeinde Wien hervorgeht, stieß die IKG schon in ihrem Bemühen um die Rückholung der Shanghaier immer wieder auf vehemente Ablehnung seitens höchster Regierungsstellen, wobei ihr mitgeteilt wurde, daß die Angelegenheit als eine „äußerst heikle‘“ zu behandeln sei. Auch in der Folge gestaltete sich die Rückkehr der Vertriebenen auf verschiedensten Ebenen keineswegs selbstverständlich und unbürokratisch. Die österreichischen Behörden sahen sich vielmehr vor Erteilung der Einreiseerlaubnis an ihre Landsleute bemüßigt, Überprüfungen vorzunehmen, als handle es sich um fremde Einwanderungswillige. So wurden etwa auch Leumundszeugnisse der Polizeidirektion Wien eingeholt, um sicherzustellen, daß über die betreffenden Personen in sittlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht nichts Nachteiliges bekannt sei. Die als Selbsthilfeorganisation entstandene ARA hatte alle Österreicher, sofern sie keine Nationalsozialisten gewesen waren, registriert und Ende 1945 eine Liste mit 4.800 Namen an das österreichische Innenministerium gesandt. 2200 der Betroffenen wünschten, nach Österreich zurückzukehren, der größere Teil beabsichtigte, in die USA oder nach Australien weiter zu wandern. Seit der Herstellung der Postverbindung ersuchten auch Flüchtlinge die österreichische Regierung in persönlichen Bittbriefen um die Ausstellung der notwendigen Einreisepapiere. Wie die wiederholten Ansuchen der ARA blieben auch diese Briefe unbeantwortet. Von Jänner bis Dezember 1946, also beinahe ein Jahr, ließ das österreichische Innenministerium die Staatsbürgerschaftsansuchen unerledigt liegen. Die Emigranten schlugen sogar vor, daß China sie ausweisen und dadurch Österreich zu ihrer Wiederaufnahme zwingen solle. In Zusammenarbeit mit dem „Wanderungsreferat“ der IKG entstand in Wien das aus Juden und Nichtjuden bestehende „Komitee der Angehörigen und Freunde der nach