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unter nationalsozialistische Beaufsichtigung gestellt war und kaum frei agieren konnte. Dennoch stellte die Kultusgemeinde u.a. Bestätigungen für ihre Angestellten aus, um eine Rristerstreckung bis zu einer etwaigen Ausreise zu erwirken. Die Intention der Nationalsozialisten war zunächst auch, möglichst viele Juden zur Auswanderung zu bewegen, das „PalästinaAmt“ war eine der bedeutendsten Anlaufstellen für Auswanderungswillige. Mitarbeiter des Palästina-Amtes konnten mit einer Unterstützungserklärung des Leiters, Dr. Alois Rothenberg, rechnen: Es liegt in unserem höchsten Interesse, die Arbeitskraft I...] ungeschmälert zu erhalten, was nicht gewährleistet werden kann, wenn er von der schweren Wohnungssorge nicht befreit wird ... Es war nicht immer möglich, eine neue Unterkunft in der gewährten Frist zu finden: Dies umso weniger, als zur Gültigkeit eines Bestandvertrages gegenwärtig die Zustimmung der zuständigen Behörden und der Parteiinstanzen notwendig ist: dieses Verfahren erfordert naturgemäß längere Zeit, ist im Endresultat ungewiß und es muß, wenn die Genehmigung der genannten Stellen für eine bestimmte, bereits ausfindig gemachte Wohnung versagt wird, wieder eine längere Zeit verstreichen, bis eine andere freie, noch zu genehmigende Wohnung ausfindig gemacht wird. Diese Einwendung macht deutlich, welchen Schikanen die Bedauernswerten ausgesetzt waren. Arbeits- und mittellos, mußten sie sich auf eine praktisch aussichtslose Wohnungssuche begeben, gleichzeitig ihre Ausreise betreiben, verschiedenste Dokumente beschaffen, Geldmittel auftreiben. Dies alles zu einem Zeitpunkt, da sie aufgrund ihrer jüdischen Herkunft von allen Seiten Benachteiligungen erfuhren. Vielen Ansuchen um Rücknahme der Kündigung oder Fristerstreckung des Räumungstermins legte man zu seiner eigenen Argumentation auch noch unterstützende Bestätigungen verschiedenster offizieller Stellen, Organisationen oder früherer Arbeitgeber bei. Glaubte man doch, mit derartigen zusätzlichen Nachweisen, seine Redlichkeit und Loyalität zum Heimatland unter Beweis stellen zu können. Einige Vereine und Organisationen halfen den Betroffenen und nahmen den ungleichen und in den meisten Fällen auch vergeblichen Kampf mit den NS-Stellen auf. Der „Hilfsverband der jüdischen Kriegsopfer, Invaliden, Witwen und Waisen in Wien“ mit Sitz im 8. Bezirk, Daungasse la, bemühte sich in unzähligen Schreiben an das Wohnungsamt der Gemeinde Wien, den Bitten der Gekündigten Nachdruck zu verleihen. Zumeist wird in diesen der Frontdienst der Weltkriegsteilnehmer hervorgehoben, eine Aufzählung der Einsatzorte, Verwundungen und Auszeichnungen als Ergänzung angeführt. In der überwiegenden Zahl der Betroffenen und Hilfesuchenden handelte es sich um Invalide, wie bei Ferdinand Novak, der aus seiner Wohnung, 2., Jungstraße 5, Stiege 6, Tür 10 , bestehend aus Zimmer, Küche und einem Vorraum, gekündigt wurde. Im Schreiben an die Magistratsabteilung 21 vom 14. Oktober 1938 heißt es: Der Kriegsbeschädigte Ferdinand Novak wohnt im Gemeindebau 2. Jungstraße 5/10. Er soll am 18.10. 1938 delogiert werden. Wir bitten, dem Kriegsbeschädigten, der lungenleidend ist und zwei Schußverletzungen hat, einen Delogierungsaufschub gütigst bewilligen zu wollen. Die nichtjüdische Ehegattin, Sophie, schrieb wenige Tage später an den Reichskommissär Gauleiter Josef Bürckel: 40 Endesgefertigte Sophie Novak Arierin Frau eines Kriegsinvaliden geboren in Nieder-Donau zuständig nach Wien, geschieden, zwei Kinder im Alter von 8 — 10 Jahre, ersucht höflichst, da die Wohnung auf den Namen meines gewesenen Mannes lautet, wurde sie auch mir gekündigt, stehe vor der Delogierung, möchte höflichst bitten, mir die Wohnung auf meinen Namen zu überlassen. Da ich arbeitslos bin, sonst mit meinen Kindern die Katholisch erzogen sind, obdachlos wäre. [Schreibweise des Originals]. Dieses Schreiben zeigt die trostlose Situation, in der sich die Betroffenen in mehrfacher Hinsicht befanden, sehr deutlich: zumeist handelte es sich bei den gekündigten Mietern um Personen, die mit schwierigsten sozialen Problemen zu kämpfen hatten, zum Teil schon über einen längeren Zeitraum arbeitslos oder sogar „ausgesteuert“ waren; viele waren krank und nicht fähig, so ohne weiteres eine neue Wohnung zu suchen, und schon gar nicht in der Lage, den mühsamen und oft unfinanzierbaren Weg in die Emigration zu versuchen. Hinzu kam bei vielen Mischehen die irrige Überlegung, ob nicht eine Trennung vom jüdischen Partner für alle Beteiligten am besten wäre, um wie hier in diesem Fall, wenigstens den Wohnraum für Frau und Kinder zu retten. In den seltensten Fällen kam es aber tatsächlich zu einer Überschreibung auf den „arischen“ Partner; als die Deportationen begannen, war der allein gebliebene jüdische Ehepartner schutzlos. Während auf der einen Seite durch Interventionen Versuche unternommen wurden, der Kündigung entgegenzuwirken, gab es aber andererseits auch Vorstöße von Parteistellen, Wohnungsräumungen zu beschleunigen: mit einem Dienstzettel vom 4. Juni 1938 wurde um Kündigung des Juden Schiller, der angeblich geflüchtet sein sollte, gebeten. Der Schauspieler Isidor Schiller, dessen Kleinwohnung sich im städtischen Wohnhaus, 2., Jungstraße 5, Stiege 6, Tür 25 befand, wurde für den 31. Juli 1938 gekündigt. Über den Verbleib und das weitere Schicksal Isidor Schillers ist nichts Näheres bekannt. In einem anderen Fall bemühte sich die NSDAP Ortsgruppenleitung Vorgarten in der Ybbsstraße 21 um die Kündigung der Familie Friedmann: Wir teilen Ihnen mit, daß im Gemeindebau 2., Ybbsstraße 15-21, 4. Stiege, Tür 2 die Jüdin Charlotte Friedmann, Schneiderin, seit dem Jahre 1924 keinen Gewerbeschein besitzt und natürlich auch keine Steuer bezahlt. Es finden in dieser Wohnung sich täglich sehr viele Juden ein und wir sind auf obige Tatsache durch eine überraschende Hausdurchsuchung darauf gekommen. Wir bitten dringendst die Kündigung gegen den Juden Friedmann auszusprechen, damit dieses staatsfeindliche Judennest endlich verschwindet. Heil Hitler! [sic!] Familie Friedmann zog nach ihrer Kündigung zunächst in die Große Mohrengasse 40, von wo sie sich im September 1938 ins Ausland abmeldete. Die vom Wohnungsamt der Stadt Wien vorgegebene Vorgangsweise führte in kürzester Zeit zum gewünschten Ergebnis: Bis Mitte September 1938 waren bereits 1.225 Wohnungen frei, insgesamt konnten aufgrund des untersuchten Aktenbestandes 2.064 Kündigungen nachgewiesen werden. Parallel zu den eben beschriebenen Wohnungskündigungen gingen die nationalsozialistischen Behörden auch gegen einzelne Berufsgruppen vor: so wurden jüdische Hauswarte gekündigt, die mit einem Schlag Arbeit und Wohnung verloren, und es wurde eine Aktion, die auf die Ordinationsräume jüdischer Ärzte zielte, durchgeführt.