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nur daß sie gleichsam spiegelbildlich zu ihnen als Täter nicht die Kommunisten, sondern ausschließlich die Nationalsozialisten im Visier haben.“ Wer derartiges schreibt, der kann nicht nur die historischen Quellen nicht kennen, sondern dem müssen schon große Scheuklappen angelegt worden sein! Dies gilt auch für die völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung, „für die Benutzung des unterirdischen Röhrentunnels, der Görings Reichstagspräsidentenpalais mit dem Reichstagsgebäude verband, gäbe es „außer den mehr als fragwürdigen Aussagen des Zeugen Adermann keine einzige Spur“. [...] Mommsen bleibt nicht nur jede Erklärung dafür schuldig, warum die Aussagen dieses Zeugen (Nachtpförtner in Görings Palais), der daraufhin von der Gestapo offensichtlich unter Druck gesetzt wurde, fragwürdig sein sollen. Er unterschlägt auch, dass Adermanns Beobachtungen, obwohl sie von weiteren Mitarbeitern des Wachpersonals bestätigt wurden, weder in der Anklage- noch in der Urteilsschrift Erwähnung fanden. Mommsen: „Für Bahar und Kugel ist die Verwendung eines selbstentzündlichen Brandmittels ein nicht hinterfragter Tatbestand, obwohl deren [sic!] Verwendung doch schon deshalb höchst fragwürdig erscheint, weil keinerlei Gefäßreste gefunden wurden, sich die verdächtige ‚Gießspur‘ als von Wasserschäden verursacht herausstellte und der chemotechnische Befund hypothetisch ist.“ Die Behauptungen von Mommsen sind falsch. Die sogenannte Gießspur eines flüssigen Brandmittels wurde von mehreren Zeugen bestätigt. Die Gutachter Josse, Wagner, Ritter und Schatz stimmten darin überein, dass der Brand im Plenarsaal aufgrund seines Verlaufs mit anderen Mitteln verursacht worden sein muss als die vergleichsweise harmlosen Brände in den anderen Räumen des Gebäudes.”' Der chemische Gutachter Dr. Schatz konnte weiterhin Spuren des benutzten selbstentzündlichen Brandmittels (Phosphor in Schwefelkohlenstoff) an den Brandstellen im Plenarsaal nachweisen”. Von einem „hypothetischen“ Befund kann also keine Rede sein. Dass keine Gefäßreste gefunden wurden, besagt schließlich gar nichts, denn die Brandstifter entkamen ja offenbar durch den unterirdischen Gang vom Reichstag zu Görings Reichstagspräsidentenpalais, hatten also durchaus Gelegenheit, derartigen ,,Verpackungsmüll“ bei Seite zu schaffen. Der Keller des Reichstagspräsidentenpalais‘ wurde aber bezeichnenderweise nicht durchsucht! Es hat keinen Sinn, in allen Einzelheiten auf [...] Mommsens Schmähungen unserer detaillierten und zeitaufwendigen Untersuchung einzugehen. Er schreibt über uns: „Ihre Methode ist immer wieder dieselbe: das vorhandene Quellenmaterial auf mögliche Ungereimtheiten durchzukämmen” und diese dann auf vorsätzliche Fälschung oder Vertuschung im Rahmen der Voruntersuchung zurückzuführen, des weiteren nachweislich gefälschte oder fragwürdige Dokumente heranzuzie86 hen, um daraus ein vages Hypothesengebäude zu entwickeln.“ Die [...] Unterstellung, wir hätten gefälschte Dokumente herangezogen, müssen wir jedoch entschieden zurückweisen. Mommsen schreibt weiter: „Sie verstricken sich ständig in die grassierenden Vorurteile der Untersuchungsbehörden und die von der ausländischen Presse erhobenen Beschuldigungen und Behauptungen. Sie folgen regelmäßig den zweifelhaften und widerspruchsvollen Aussagen von angemaßten oder wirklichen Brandzeugen und den fragwürdigen Spekulationen der damaligen Brandexperten, die längst der antikommunistischen Psychose und der offiziellen Herausstellung einer kommunistischen Brandlegung verfallen waren.“ [...] Mommsen liefert keinerlei konkrete Gegenargumente und kann solche auch nicht liefern, denn er kennt ganz offensichtlich die erst seit ca. zehn Jahren der Forschung frei zugänglichen Akten der Reichstagsbrandkommission von 1933 (mehr als 50.000 Blatt) nicht! [...] Er bestätigt seine Unkenntnis selbst, wenn er von „seit den 60er Jahren bekannt gewordenen Details, ohne daß sich daraus irgendwelche neuen Einsichten ergäben“, spricht und [...] noch dreister: „Außer von Änderungen in Details erbringen die 200 Aktenbündel [...], die nun im Bundesarchiv zugänglich sind, keine wesentlichen Änderungen des bisherigen Bildes. [...]“ [...] Wir hätten [...] (mindestens) sein Eingeständnis erwartet, in der Materie nicht mehr auf dem neuesten Stand des Wissens zu sein. [...] Mit unserem Buch jedenfalls ging es uns jedenfalls einzig und allein um die Aufklärung des Sachverhalts der Reichstagsbrandstiftung und der Aufdeckung ihrer merkwürdigen Verschleierung nach 1945 — ganz im Gegensatz zu den Intentionen von [...]| Mommsen, die wir nur als unredlich qualifizieren können. [...] Anmerkungen 1 Hans Mommsen, „Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen“, in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VjfZ) 12 (1964),S.351- 413. 2 VjfZ, 49. Jg., 3. Heft, S. 555, 3 HYPERLINK. ,,http://www.zlb.de/ projekte/kulturbox—archiv/brand/schneider.htm* _www.zlb.de/projekte/kulturbox-archiv/ brand/schneider.htm_. Der aus dem Schweizer Bundesarchiv (Depositum Hofer) stammende Beitrag Schneiders wurde von Hersch Fischler unauthorisiert und ohne Zustimmung von Prof. Walther Hofer publiziert. 4 „Stehen Sie auf, van der Lubbe! Der Reichstagsbrand 1933 — Geschichte einer Legende / nach einem Manuskript von Fritz Tobias“, Der Spiegel, 21. Oktober 1959 bis Anfang 1960. 5 Fritz Tobias ,,Der Reichstagsbrand. Legende und Wirklichkeit‘, Rastatt 1962. 6 wörtliches Zitat von Hans Schneider in dem Beitrag von Wolfgang Schwarz „Gegen van der Lubbe und seine Komplicen“ in: „Süddeutsche Zeitung“, 21./22.12.1963, S. 51. 7 Hans Mommsen, „Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen“, in VjfZ 12 (1964), S. 351-413. 8 Hermann Graml „Gutachten des ‚Instituts für Zeitgeschichte‘, erstattet im Prozeß Dr. Gisevius gegen Tobias vor dem Oberlandesgericht Hamburg“ vom 3.5. 1962 (Nachlaß Hans Bernd Gisevius, Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich, Sig. 15.15 u. 15. 19). In einem Schreiben an die taz vom 27. Februar 1998 bezeichnete Fritz Tobias dieses (für ihn sehr ungünstige) Gutachten wahrheitswidrig als „freie Erfindung“ der Autoren. 9 Hans Mommsen „Der Reichstagsbrand — ein ungelöstes Problem der Forschung“ in: „Stuttgarter Zeitung“, 5.7. 1962. 10 „Sieben Fragen zum Reichstagsbrand“, unveröffentlichtes Interview von Ulrich Völklein mit Hermann Graml, 2000, Archiv der Autoren. 11 Das IfZ hat bisher nicht alle Unterlagen zum Fall Mommsen für die Forschung freigegeben. 12 Hans Mommsen, Leserbrief in der Welt, 22.1. 2001. 13 „‚Ein zähes Bohren harter Bretter’ Ein Interview mit Prof. Dr. Hans Mommsen über seine Erfahrungen mit Geschichtswissenschaft, Fälschungen und Lügen.“ In: „Westfälisches Dampfboot“, Münster 2001, S. 133-145, Zitat S. 134. 14 Urteil des Oberlandgerichts Diisseldorf vom 6.8. 1963 in der Berufungssache Gewehr gegen Gisevius, Bl. 41, 61. 15 Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.1. 1966. 16 Mommsen vertraut vielleicht darauf, dass die Akten des Verfahrens Gewehr gegen Gisevius beim Oberlandgericht Diisseldorf und beim Bundesgerichtshof nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden. Kopien der entsprechenden Urteile finden sich jedoch im Nachlass von Gisevius (Archiv fiir Zeitgeschichte der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich). 17 Dieses angeblich „unanfechtbare“ Alibi von Karl Ernst möge [...] Mommsen anhand von Quellen belegen. Wir bezweifeln allerdings, dass er dazu in der Lage ist. 18 Richard Wolff „Der Reichstagsbrand 1933“, „Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung ‚Das Parlament‘“, B IIV56, 18.1. 1956. 19 Auch diese Behauptung Mommsens ist falsch. Van der Lubbes „Statistenrolle‘“ schilderte erstmals detailliert 1935 Walter Korrodi in dem anonym in der Schweiz veröffentlichten Buch „Ich kann nicht schweigen“. Gisevius sagte ähnliches erst 1946 bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unter Eid aus. 20 BA, St.65/53 (53), Bl. 202-211; Zitat abgedruckt in Fritz Tobias, Reichstagsbrand, S. 606. 21 Vgl. hierzu die detaillierte Darstellung bei Bahar/Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird, Berlin 2001, S. 320 ff. 22 Schatz’ Feststellungen wurden nach 1945 von einem seiner damaligen Assistenten bezeugt. Vom Anwalt Hans-Georg Gewehrs wurde 1960 bestätigt, dass dieser selbst Anfang der 1930er Jahre ein Brandmittel mit genau dieser Zusammensetzung zum Gebrauch für die SA entwickelt hatte. 23 Ist dies aber nicht eine der wesentlichen Aufgaben von Historikern?