OCR Output

Es war ein großes Glück:
Nachdem in der letzten
Nummer dieser Zeit¬
schrift (ZW Nr. 3/ 2000,
S. 7) über das „Bildnis
der Mme. Mitzuko Ara¬
ki“ berichtet worden war,
erinnerte sich die Male¬
rin und Kulturwissen¬
schaftlerin Astrid d’Au¬
zers, dieses Gemälde
Heinrich Rauchingers in
einem Teilnachlaß Wil¬
helm Leglers gesehen zu
haben. Sie hat im Rah¬
men des Instituts für Äs¬
thetik und Recherche die Lebens- und Werkgeschichte des
Malers Wilhelm Legler erforscht. Die Spuren dieses Bildes bis
zu seinem ursprünglichen Eigentümer und Produzenten, dem
Maler und Portraitisten Heinrich Rauchinger zurückzuverfol¬
gen, erweist sich weiterhin als schwierig. Das Portrait war, wie
berichtet, im vergangenen Herbst plötzlich in einem Auktions¬
katalog des Dorotheums aufgetaucht; die Versteigerung des
Gemäldes wurde dann auf Initiative der Anlaufstelle für jüdi¬
sche NS-Verfolgte der Israelitischen Kultusgemeinde von der
Auktion zurückgezogen, um vorerst einmal die Provenienz des
Portraits zu überprüfen.

Wilhelm Legler war ein Schüler des berühmten Malers
Karl Moll, der mit Alma Mahler-Werfels Schwester Mar¬
garethe verheiratet war. So sicher es ist, daß sich Rauchin¬
gers Gemälde einst in seinem Besitz befand, so ist doch zur
Zeit noch völlig ungeklärt, wie es dort hinkam. Als Öster¬
reich 1938 Teil des Deutschen Reiches wurde, war Hein¬
rich Rauchinger 81 Jahre alt, zu alt, um noch an Flucht und
Emigration zu denken. Der nationalsozialistischen Vermö¬
gensverkehrsstelle gab er in einem Schreiben vom 10. De¬
zember 1938 bekannt, daß er erwerbslos sei und sein Ver¬
mögen 3107,14 Reichsmark, das entspricht heute einer
Summe von etwa 155.000 Schilling, betrage. Weiters gab
er an, „Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck- und Lu¬
xusgegenstinde“ im Wert von 780,- Reichsmark sowie ein
Wertpapier der „Oesterr. Trefferanleihe“ von 638,25
Reichsmark zu besitzen.

Was mit den Bildern Heinrich Rauchingers tatsächlich
geschah, ob er damals dieses für ihn zweifellos wichtige
Werk der Mitzuko Araki und vielleicht auch noch andere
Gemälde Legler einfach überlassen, oder ob der es ange¬
kauft hatte, ist also unklar. Während Heinrich Rauchinger
und seine Frau 1942 mit dem ersten Transport nach There¬
sienstadt transportiert wurden und dort nach kurzer Zeit
dem Naziterror zum Opfer fielen, war Legler, der 1938 mit
dem Preis der Stadt Wien geehrt wurde, während der Nazi¬
herrschaft ein angesehener Maler, der mit den neuen
Machthabern sympathisierte. Auch sein Sohn Willy, der
längere Zeit ohne Beschäftigung gewesen war und von der

Arbeiterfürsorge gelebt hatte, erhielt kurz nach 1938 plötzlich
eine Anstellung als Architekt im Reichsbaubüro. Als 1945 die
Wohnung Wilhelm Leglers und sein Atelier im 4. Bezirk samt
zweitausend Kunstwerken, wozu auch eine kostbare Samm¬
lung zählte, von einer Fliegerbombe getroffen wurde, zog er zu
seinem Sohn in die Berggasse im 9. Wiener Bezirk. Dorthin
wurden auch die Bilder gebracht, die Legler aus seinem Atelier
retten konnte. Sehr bald nach dem Tod des Vaters im Jahr 1951
verkaufte sein Sohn Willy Teile der Sammlung an öffentliche
und private Stellen, und in der nächsten Generation verteilte
sich der Besitz noch einmal. Die Lage wird hier ziemlich un¬
übersichtlich. Sicher ist bislang nur, daß das „Bildnis der
Mme. Mitzuko Araki‘ bis vor einem Jahr in einen Teilnachlaß
Wilhelm Leglers integriert war. Auch ob es sich um einen un¬
mittelbar arisierten Besitz handelt, kann zur Zeit noch nicht ge¬
sagt werden; im Archiv der Republik findet sich außer dem
oben zitierten Vermögensnachweis Rauchingers kein Doku¬
ment, das darüber Aufschluß gibt, was mit seinem Eigentum
und mit dem Gemälde tatsächlich geschah; dies liegt, zumin¬
dest vorläufig, noch im Dunklen.

Georg Rauchinger aber, der Sohn Heinrich Rauchingers, der
sich so sehnlichst gewünscht hatte, das Gemälde Mme. Mitzu¬
ko Arakis noch einmal zu sehen, ist am 23. November 2000 im
94. Lebensjahr gestorben. (Wir bereiten einen Nachruf für das
nächste ZW-Heft vor.)

T

Berseidhnis tiber das WBermögen von Juden
nad) dem Stand bom 27. April 1938

aka olım. Meter
(Wodnfin oder gewöhnlicher Aufenthalt) H-Manskihter —

{Sue und Dorname)

-Strage, plag ne OL.

” Angaben snr Perfon
Id) bin geboren am . eh ER oe
Ich bin Jude (§5 der Erfter Derordnung zum Reichsbürgergefes vom 14. November 1935, Reichsgefegbl. I

5.1333) und— deutfcer!) — ...... N — Staatsangehörigkeitt) fü feat m
Da id) — Jude deutich hörigkeitt) Hofer-didet}— bin, habe Ich In dem nach
ftehenden Dermögensverzeichnis mein gefanites iaiancitches und auglandi{des Dermögen angegeben

und bemertett),

Da-kh-Judef des-Staat bétiohelt-bin babeich-in-d Mole dan To,
v ?

Ich bin verheiratet mit . Paula Re engen geb. Vie

(Maggoeaname der Eyplcan),
Mein Ehegatte Ift der Raffe nah — Jüdifch !) lehäcifch— und gehört dee Meta. = he PL...
Religionsgemeinfdaft an,
Angaben Aber Das Bermögen
I. Land- und forftisfrtfhaftlihes Bunen (ogt Ratettung Sift. 9):

Wenn Sie am 27. April 1938 land» befahen
nur aufzuführen, wenn das der Bemitteahune dienende Inventar Ihnen gehörte):

u. dgl. find

Act des gehen aa Pe Bei elgrı Hos herbage’

eas der Betcted nod)

[Anderen gehörte; Die
ded war ih Anteil?
Gf)

Lage des eigenen odet gepadhteten Wert
Betriebs und feine Grdfje in Hektac? vB. ehatasoan tae, Ieipaicioe ae des Betriebs
(Gemeinde — Gutebesith — und Hofaummer, Gactnert babe Berried. Deindaul

aud grundbud und detaftermagige Besetchnung) Sif@erelbeicteb) RM

1 2 3 4 3

Sandeite eo fich

Betrted edec um
tine Pagtung

el

H. Srundoermögen (Grund und Woden, Gebäude) (oi. aniesung sm. 101:

Wenn Sle am 27. April 1938 Grundoermdgen befafen (Grundftdcke, die nidt zu dem vorftehend unter I und nady=
ftehend unter III bezeichneten Dermögen gebédrten):

Lage des Grundftähs? Wert des ee hie
(Gemeine, ‚Siebe und aan Grundftühs | wie pom war Ide
Me lclarn diss pee ung) " RM ante? GB. */)

1 1 3 a

Act des Gcundftühs?
6B. Elnfamittendaus, Mietoopngrundnad,
walang)

TD) ichtsutreffendes ift su durchftteicyen,
Bermögensbergeihnis (DO D. 26. 4. 38).