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Pfeifenbergers Artikel einzuschreiten. Dr. Peter Kostelka, Vorsitzender der SPÖ-Parlamentsfraktion teilte mir schriftlich mit, dass „nach Ansicht der Anklagebehörde kein Verstoß gegen das Verbotsgesetz vorliegt“. Diese Haltung änderte die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft fünf Jahre später unter einem aus der FPÖ kommenden Justizminister. Beispielhaft war die mir bewiesene Solidarität des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) der Fachhochschule Münster, die mich eingeladen hat. Seit damals bin ich mit dessen damaligem Vorsitzenden Torsten Schulz-Lambeck befreundet. Weitere vier Prozesse Am 31. Januar 2000 war für 15 Uhr eine Pressekonferenz im Parlament angesetzt, bei der Wolfgang Schüssel und Jörg Haider ihr Koalitionsabkommen vorstellen sollten. Ich war zu dieser Zeit freier Korrespondent von Kol Israel, des israelischen Rundfunks, und ging ins Parlament, darauf hoffend, dass einer meiner früheren Kollegen bei der Arbeiter-Zeitung Jörg Haider bezüglich der Kontakte seiner Partei zu Neonazi eine kritische Frage stellen würde. Doch dies war nicht der Fall. Der eine Kollege berief sich aufseine Familie, der andere auf eine Karriere, die ihm bevorstehe, was sie hindere, eine solche Frage zu stellen. Wieder einmal wurde ich mit Prinzipienlosigkeit und Opportunismus konfrontiert, was meine Laune nicht besser werden ließ, zumal die Pressekonferenz von Stunde zu Stunde verschoben wurde. Doch endlich um 22 Uhr gerade rechtzeitig für ZiB 2 und 3sat sowie ntv kamen Wolfgang Schüssel und Jörg Haider in den Saal und ich erhielt als dritter die Möglichkeit, Jörg Haider zu fragen: „Herr Dr. Haider, Herr Landeshauptmann, in Ihrer nächsten Umgebung befinden sich Leute, die den Holocaust leugnen. Sie haben darauf, als ein gerichtliches Verfahren gegen Ihren Mitarbeiter Mölzer eingeleitet wurde, gesagt, das sei ein ‚Randthema‘. Das war im August. Das war in den ‚Salzburger Nachrichten‘. Als ein Holocaustüberlebender bin ich interessiert von Ihnen zu erfahren, wie Sie dazu kommen, und nachdem Sie sich entschuldigten für Aussagen, die Ihnen zugeordnet werden, nicht die Aussagen, die Sie gemacht haben: Zehn Tage später wird im Freiheitlichen Akademikerverband hier in Wien ein Vortrag gehalten von Horst Mahler, da wird der Hitler angehimmelt, da wird gesagt, die Juden sind die Feinde der Deutschen und Ihr Generalsekretär Westenthaler distanziert sich nicht davon. Und jetzt will ich von Ihnen konkret wissen, welche Glaubwürdigkeit haben Sie, wenn Sie sich von diesen Leuten nicht abnabeln können? Können Sie sich überhaupt von diesen Leuten abnabeln? Ich bin Korrespondent des Israelischen Radios, mein Name ist Karl Pfeifer.“!° Haider predigte in seiner Antwort „Toleranz“, worauf ich ihn unterbrach und darauf hinwies, dass ich laut Wiener Oberlandesgericht sagen könne, im Freiheitlichen Jahrbuch 1995 befänden sich „Nazi-Töne“. Ich fühlte mich nach meiner Frage erschöpft und ging durch diesen Saal des Parlaments, in dem viele österreichische Journalisten saßen, die mich persönlich kannten. Als Einziger hatte Raimund Löw den Anstand und die Courage aufzustehen und mir die Hand zu drücken. Meine Auseinandersetzung mit Jörg Haider wurde live gesendet und von mehr als 1.5 Millionen Zuschauern der ZiB 2, auf 3sat und ntv gesehen. 80 — ZWISCHENWELT An diesem Abend konnte ich nicht ahnen, welche Folgen mein Auftritt haben wiirde. Es sollten noch vier Prozesse folgen, in denen ich als Kläger fungierte und schließlich ein Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, das am 15.11.2007 mit einem für mich günstigen Urteil endete. Während der darauf folgenden Tage erhielt ich einige Anrufe, die mich zu meiner Konfrontation mit Haider beglückwünschten. Allerdings kam Kritik aus der jüdischen Gemeinde; IKG-Amtsdirektor Avshalom Hodik machte mir schriftlich den Vorwurf, mich als Redakteur der „Gemeinde“ herausgegeben zu haben." Nur zwei Wochen nach dieser Pressekonferenz erhob die Staatsanwaltschaft Wien auf Grund des 1995 publizierten Artikels eine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung gegen Werner Pfeifenberger. Im Mai 2000 - während ich mich in Serbien aufhielt — wurde meiner Frau telefonisch mitgeteilt, „der Herr Pfeifer soll in den Bergen Selbstmord verübt haben“, nach ein paar Minuten kam dann die Entschuldigung: „Nein, nicht der Herr Pfeifer, sondern der Herr Pfeifenberger hat sich umgebracht.“ Am 2. Juni 2000 veröffentlichte die Wochenzeitung „Zur Zeit“ den von einer angeblich „christlich-konservativen Persönlichkeit“ mit Erwin Steinberger gezeichneten Artikel „NS-Verbotsgesetz: Die Hetze gegen einen Wissenschaftler forderte ein Opfer. Tödlicher Tugendterror“. Im Artikel wurde auch mein Foto gebracht, mit dem ich als „Teil einer Jagdgesellschaft“ markiert wurde, „deren Kampagne ein Menschenleben forderte“. Im Text hieß es: Nach dem Erscheinen des Jahrbuches schrieb der jüdische Journalist Karl Pfeifer in der Zeitschrift der israelitischen Kultusgemeinde „Die Gemeinde“ in einer Rezension, das freiheitliche Jahrbuch enthielte „Neo-Nazi- Töne“. Werner Pfeifenberger würde in seinem Aufsatz „die Verherrlichung der Volksgemeinschaft“ betreiben, was im Zusammenhang mit der „von Jörg Haider gewünschten Abschaffung der repräsentativen Demokratie gesehen werden“ müsse. Damit habe Karl Pfeifer eine Menschenhatz eröffnet, „die in der Folge bis zum Tod des Gehetzten gehen sollte“. Ich wollte mir diese Diffamierung nicht gefallen lassen und wandte mich an meinen früheren Arbeitgeber, an die IKG Wien, mir zu helfen, meine Ehre zu schützen. Doch wie Anton Legerer in der Jüdischen Rundschau Basel berichtete: „Die Israelitische Kultusgemeinde wollte Pfeifer bei seiner Klage übrigens nicht unterstützen, entsprechende Briefe Pfeifers blieben unbeantwortet. Das Klagsrisiko wurde indes von der Journalistengewerkschaft übernommen. “'? Tatsächlich hatte die Gewerkschaft sofort begriffen, dass es „Zur Zeit“ nicht nur darum ging, dem „jüdischen Journalisten Karl Pfeifer“ die Verantwortung für den Selbstmord des WP zu unterstellen, sondern auch um die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Österreich. Im Prozess vor dem Landesgericht für Strafsachen konnte „Zur Zeit“ keinen Beweis dafür erbringen, dass der Freitod von Werner Pfeifenberger im Zusammenhang mit dem ihm drohenden Verfahren stand. Ich hatte mit der Anklage der Staatsanwaltschaft gar nichts zu tun und erfuhr erst im Juni 2000 davon. Natürlich hatte ich auch nicht mit „linksgerichteten“ Politikern oder Journalisten zusammengearbeitet oder auf sie Einfluss genommen. Ich habe nicht einmal die mir in einer demokratischen Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel (Strafanzeigen) ausgeschöpft, sondern lediglich einen Artikel geschrieben, der zu keiner medienrechtlichen oder strafrechtlichen Verurteilung geführt hat. Nicht einmal im Ansatz ist es „Zur Zeit“ gelungen, einen Zusammenhang zwischen meiner Rezension und dem fünf Jahre